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An der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist eine Kommission zur Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte medizinischer Forschung am Menschen eingerichtet. Die Kommission legt ihrer Arbeit die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Arzneimittelgesetz und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz, die dazu ergangenen Verordnungen und Richtlinien, die berufsrechtlichen Regelungen sowie die Grundprinzipien der revidierten Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki zugrunde. Die Kommission ist nach § 36 Abs.1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) registriert.